Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Angebotene Produkte und Dienstleistungen
    Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

    §2 Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations-, Gestaltungs- und Umsetzungsarbeiten sowie ähnlichen Dienstleistungen der Baytel UG, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart.

    §3 Leistungsumfang
    Die Aufgabenstellung und die Art der zu liefernden Dienstleistung wird in der schriftlichen Vereinbarung (Auftragsformular ggf- Zusatzblatt) der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen zur Aufgabenstellung sowie der Art der Dienstleistung bedürfen gesonderter schriftlichen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer erfüllt alle beauftragten Leistungen grundsätzlich nur nach geltenden Google Qualitätsrichtlinien.

    §4 Zustandekommen eines Vertrages
    Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung unseres Auftragsformulars zustande und wird zeitnah ausgeführt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Es gelten die auf dem Auftragsformular umseitig gleichlautenden AGB`s.

    §5 Vertragsgegenstand / Vertragslaufzeit / Kündigung
    Gegenstand eines jeden Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung, die durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mittel, des technischen Equipments, der Mitarbeiter sowie deren Austausch aus dringenden betrieblichen Gründen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Die vereinbarte Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich zum Vertragsende um jeweils 12 Monate sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde. Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich und fristgemäß zu erfolgen und ist an die Firmenanschrift des jeweiligen Vertragspartners zu richten.

    §6 Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche, Informationen zur Verfügung zu stellen die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendig sind. Auf besondere Umstände ist hinzuweisen sofern diese die Ausführung der vereinbarten Leistungen verhindern oder behindern könnten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, den vereinbarten Werklohn in gesamter Höhe zu bezahlen, der Werklohn verringert sich um die Summe, die der Auftragnehmer in Folge des Verzugs an Aufwendungen erspart. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer, das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, seine Fotos und Street View Trusted Aufnahmen als „Beispiele“ oder „Referenzen“ on- und offline zu nutzen.

    §7 Pflichten des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Zudem ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO zu beachten. Als Grundlage gilt das Land, in dem der Auftraggeber seinen Firmensitz hat.

    §8 Haftung und Schadenersatz
    Der Auftragnehmer gewährt dem Auftragnehmer grundsätzlich vor jedem Haftungsanspruch das Recht auf Nachbesserung auf erbrachte Leistungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Der Auftragnehmer haftet für einfache Fahrlässigkeit seiner Organe und Mitarbeiter nur im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer bei Vertragspflichtverletzungen (aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss) oder unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit jedoch auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre, sofern eine solche nicht bereits in der Pflicht Dritter gelegen hätte.

    §9 Leistungsverzögerungen
    Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, den Erfüllungsanspruch des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt zu befriedigen. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers verlängert sich um die Dauer der Behinderung oder des Verzugs, sowie um eine angemessene Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Vereinbarte Termine zur Erbringung der vereinbarten Leistung können unter Umständen um bis zu 28 Tage verschoben werden sofern es vom Auftragnehmer hierfür einen ausreichenden Grund gibt. Hierzu können insbesondere widrige Wetterverhältnisse, die eine Anfahrt zum Auftraggeber deutlich verlängern, oder Krankheit eines Mitarbeiters zählen. Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu verantworten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

    §10 Gewährleistung
    Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruhen. Der Auftraggeber hat Werklieferungen des Auftragnehmers unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und Mängel unverzüglich (5 Werktrage) nach Erhalt oder Veröffentlichung des Werks zu rügen. Anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt/abgenommen. Im Übrigen sind die Gewährleistungsansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Eine vorzeitige Beendigung der Gewährleistungsfrist tritt ein, wenn Google das betroffene Produkt grundlegend ändert, und Qualitätsrichtlinien, die zuvor erfüllt waren, aber zukünftige nicht mehr erfüllt werden können, oder ein Programm von Google eingestellt wird. Sowie bei Änderung der Inhaberschaft oder Administrationsrechten des Accounts durch den Auftraggeber. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Werklieferungen mit der Ablieferung der Sache, im Übrigen mit Abnahme der Werkleistung. Verträge zur Suchmaschinen-Optimierung oder Suchmaschinenmarketing von Internetseiten (z. B. Google AdWords) sind Dienstverträge und es wird keine Gewährleistung für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen.

    §11 Ergänzung für die Dienste Google My Business und Google Street View Trusted
  1. Handlungsvollmacht und Nutzungsbedingungen Google
    Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer im Namen des Vertragspartners einen Account sowie eine Seite unter https://www.google.com/business/   einrichtet und hierüber Inhalte veröffentlicht. Der Auftragnehmer tritt im Rahmen der Erstellung des Accounts sowie der Veröffentlichung von Inhalten gegenüber Google für und im Namen des Auftraggebers auf. Durch die Einrichtung des Accounts kommt ein wirksamer Nutzungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Google Inc., Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA zustande. Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass in den Nutzungsvertrag mit Google die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen von Google, zu finden unter https://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html , einbezogen werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er von dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis hat. Bei einem bereits bestehenden Account des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer lediglich administrativ die Verwaltung und Einrichtung der Business Seiten.
  2. Leistungsumfang: Erstellung einer Google My Business-Seite
    Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine Google My Business-Seite auf Basis der vom Auftraggeber gelieferten und/oder seitens des Vertragspartners zur Verfügung gestellten Inhalte (Bilder, Texte, Videos) oder durch selbst erstellt Inhalte (Bilder, Texte, Videos). Der Auftraggeber ist ausdrücklich darüber informiert, dass dies eine Dienstleistung des Auftragnehmers ist und kein kostenpflichtiger Google Dienst. Er überträgt diese Aufgabe dem Auftragnehmer gegen Werklohn. Der Auftraggeber stellt dem Vertragspartner, alle für das Impressum nach dem Telemediengesetz oder sonstigen Regelungen erforderlichen Beiträge für die Google My Business-Seite zur Verfügung und ist für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität selbst verantwortlich. Die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Impressum Angaben, des Auftraggebers ist ausdrücklich nicht Inhalt der Leistungen des Auftragnehmers.
  3. Besondere Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich die Aktualisierung der Beiträge, Kommentare und sonstiger Informationen auf der Google My Business-Seite selbst zu übernehmen, insofern dies nicht die übliche Einrichtung und Erstkonfiguration des Profils betrifft. Eine regelmäßige redaktionelle Betreuung kann mit dem Auftragnehmer gesondert vereinbart werden.
  4. Nutzungsrechte
    Der Auftragnehmer übernimmt während der Zeit der Dienstleistung Administratorenrechte der Google My Business-Seite des Auftraggebers, um diese einzurichten und zu verwalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche, die aus nicht vorhanden Nutzungsrechten von Bild, Text, Video, Audio oder sonstigen Materialien entstehen, die er von Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen hat. Der Auftraggeber erhält für das gesamte, im Zuge des Auftrag entstanden Bildmaterials, ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.
  5. Beendigung des Vertrages
    Nach Beendigung der Dienstleistung kann der Auftraggeber die Google My Business-Seite weiternutzen. Eine weitere Pflege durch den Auftragnehmer entfällt. Der Auftragnehmer wird die Google My Business-Seite nicht weiter administrieren.
  • 12 Google Street View Trusted
  1. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an Fotos
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu folgenden Leistungen. Es werden durch einen, Google zertifizierten Fotografen, in den Innenbereichen des Unternehmens Panorama Bilder aufgenommen. Deren Umfang ist Vorfeld mit dem Auftraggeber festgelegt worden. Der Fotograf richtet sich an die technischen Spezifikationen des Google Street View Trusted Programms. Der Auftraggeber hat mit dem Auftragsformular eine Vereinbarung mit dem Fotografen zu „fotografischen Dienstleistungen“ getroffen. Die sich ausschließlich auf Google StreetView Trusted Aufnahmen bezieht.
  2. Nutzungsbedingungen für Google Business View (360 Grad Aufnahmen)
    Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google-Nutzungsbedingungen für derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter https://www.google.de/intl/de/streetview/privacy/#service-use abrufbar, des Weiteren gelten zusätzliche Bestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/streetview/privacy/#service-use oder einer anderen von Google zukünftig bereitgestellten URL eingesehen werden können, sowie ggf. weiter. zusätzliche Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet). Berechtigung zum Hochladen von Fotos in Google. Hiermit berechtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäß der Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.
  • 13 Schlussbestimmungen
    Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand ist der der Firmensitz des Auftragnehmers. Sind Vorschriften der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.